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Wer Briefwahl beantragen möchte, kann dies z.B. über den QR-Code, der sich auf der Wahlbenachrichtigung befindet, tun.
Die Briefwahlunterlagen werden versendet, sobald die Stimmzettel vorliegen. Aufgrund der gesetzlichen Fristen zur Bewerberaufstellung wird dies voraussichtlich ab dem 10.02.2025 der Fall sein. Bitte beachten Sie bei der Briefwahlbeantragung die Postlaufzeiten für den Hin- und Rückversand.
Die Wahlbriefe müssen am Wahltag spätestens um 18.00 Uhr im Wahlamt eingegangen sein.
Im Zweifel empfehlen wir die Urnenwahl zu nutzen.
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis/Erteilung von Wahlscheinen.
PDF Bekanntmachung Wählerverzeichnits
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